BGV-Expert
 

Ich bin mit meinem Unternehmen in mehreren Bereichen tätig:                   

          

Kfz-Schadengutachten und Oldtimerwertgutachten

 

 

Ausbildung von Kfz-Sachverständigen

 

 

Arbeitssicherheitstechnische Beratung von Unternehmen

 

 

Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel nach BGV A3

 

 

 

 Arbeitssicherheit -

    

Jeder Unternehmer der mind. einem Mitarbeiter beschäftigt, ist lt. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.  

                                                                                                                                                                           Ich habe mich als Fachkraft für Arbeitssicherheit jedoch ausschließlich auf die Betreuung von Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter welche  der VBG und der BGW angehören spezialisiert.

               

Ich würde Ihnen gerne ein Angebot für meine Dienstleistung unterbreiten und freue  mich bereits jetzt auf Ihre Anfrage.

                                                                                                                

                                   E-Mail an bgv-expert@web.de

 

 

Bleiben Sie sicher, gesund und erfolgreich !

 

 

 

 

 

 

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